Musikunterricht und Inklusion
Hier erscheinen in Kürze Inhalte zur Inklusion.
Sind Sie eine Musikschule oder ein Instrumentallehrer mit einem besonderen Angebot für gehandicapte Schülerinnen und Schüler? Melden Sie sich bei uns, wir möchten Inklusionsanebote unterstützen.
UN-Behindertenrechtskonvention: Artikel 24 — Bildung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
- die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
- Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
- Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
Musikunterricht.de untesrtützt die Petition des Bundesverband Musikunterricht e.V. (BMU) an und fordert
- Ressourcen für die Umsetzung fachspezifischer Inklusionskonzepte an den Schulen,
- strukturell verankerten kollegialen Austausch über Diagnostik und Förderpläne, vorbereitende und begleitende Fortbildungs- und Beratungsangebote,
- Gewährleistung einer personell abgesicherten sonderpädagogischen Expertise im Musikunterricht.
Bei Lehramtsreformen und der Erstellung von Studienplänen für alle Schulformen und Schulstufen sowie Curricula ist Barrierefreiheit im Musikunterricht von zentraler Bedeutung, um im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention die Entfaltung des kreativen Potenzials aller Lernenden zu ermöglichen.