Tipps und Tricks für den privaten Musikunterricht

Sie möchten Privatlehrer bzw. Instrumentallehrer für ein Musikinstrument werden? Egal ob für Violine, Gitarre, Klavier oder Querflöte - es gibt vieles zu beachten. Auf Musikunterricht.de erhalten Sie Hilfestellungen zu rechtlichen, steuerlichen und didaktischen Themen. Und vergessen Sie nicht, sich in die Musiklehrer-Datenbank von Board of Music einzutragen, damit Sie gut von potenziellen Schülerinnen und Schülern gefunden werden.

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Privatunterricht in der eigenen Wohnung

Achtung: Vermieter müssen die gewerbliche Nutzung von Wohnräumen für Musikunterricht nicht dulden. Musiklehrer, die zu Hause unterrichten möchten, müssen einige Dinge klären. Neben steuerlichen Themen muss der Musiklehrer darauf achten, dass der private Musikunterricht nicht gegen die Hausordnung verstößt.

Musiklehrer, die zu Hause unterrichten möchten, müssen einige Dinge klären. Neben steuerlichen Themen muss der Musiklehrer darauf achten, dass der private Musikunterricht nicht gegen die Hausordnung verstößt.

Allerdings ist das Musizieren an sich in Mietwohnungen außerhalb der Mittags- und Nachtruhe grundsätzlich erlaubt. Dies gilt auch eingeschränkt in Bezug auf Musikunterricht in der Wohnung.

Musiklehrern, die Unterricht in der eigenen Wohnung anbieten möchten, ist also dringend zu raten, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Dies sehen auch die meisten Mietverträge vor.

Die Vermieterseite hat genau zu prüfen, ob mit der geschäftlichen Nutzung auch eine für die Mitbewohner unzumutbare Belastung eintritt. Wenn die Belastung zumutbar ist, steht der Nutzung der eignenen Wohnung nichts im Wege.

Musterverträge für Privatunterricht

Hier finden Sie Musterverträge als pdf-Dateien den Privatunterricht Sie sind dem Ratgeber für Lehrkräfte an Musikschulen von ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) entnommen. ver.di empfiehlt, sich vor Abschluss eines Vertrages mit sachkundigen Kolleginnen/Kollegen der Landesfachgruppe Musik bzw. des Landesfachbereichs 8 der ver.di zu beraten.

⇒ Vertrag für Privatunterricht

⇒ AGB für Privatunterricht


Quelle Headerbild: highwaystarz / Adobe Stock