Ein Sommer ohne Festivals
Sommerzeit ist Festivalzeit – doch aufgrund der Corona-Krise verläuft der erste Sommer dieser Dekade anders als gewöhnlich. Seit dem 15. April steht es fest: Bis zum 31. August 2020 sind alle Großveranstaltungen abgesagt. Es folgt ein Überblick über die Definition von Großveranstaltungen, die Möglichkeit einer Ticketrückerstattung und die Bedeutung für alle Beteiligten.
Ausfall von Großveranstaltungen
Definition Großveranstaltung
Um Künstlern, Dienstleistern und Karteninhabern einen erträglichen Zustand gewährleisten zu können, fordert der geschäftsführende Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden – so legt es das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW fest – spreche man von einer Großveranstaltung. Ist es abzusehen, dass sich mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände befinden werden, müsse die Veranstaltung ebenfalls abgesagt werden. Große Festivals wie etwa die jährlich stattfindenden Musikfestivals 'Rock am Ring', 'Wacken Open Air' oder 'Hurricane Festival' gehören dazu. Auch in den USA fällt beispielsweise das 'Coachella' aus. Messegelände, Stadien und Veranstaltungshallen stehen im Sommer 2020 leer. Der US-Gesundheitsexperte Zeke Emanuel ist der Meinung, aus Sicherheitsgründen vor Herbst 2021 keine Großveranstaltungen mehr auszurichten.
Ausfall oder Nachholtermin?
Tom Kummerfeldt, Geschäftsführer vom Bielefelder Veranstaltungsunternehmen 'Newtone', gibt im Interview für das Magazin 'ERWIN' der Zeitung 'Neue Westfälische' Zeitung vom 16.04.2020 den aktuellen Stand preis: Ersatztermine gibt es nur, wenn Veranstaltungen nicht regelmäßig stattfinden. Kommen Künstler regelmäßig in die Location, fällt der Termin in diesem Jahr einfach aus. So ist es zum Beispiel im 'Zweischlingen' in Bielefeld geregelt. Ursprünglich sollten Termin-Kollisionen mit der Fußball-Europameisterschaft verhindert werden, um Konkurrenz zu vermeiden. Für einzelne Shows und Tour-Termine von Bands können Nachholtermine vereinbart werden, doch die umständliche Planung ruft Schwierigkeiten hervor. Doch nicht nur große Events sind bei der Terminplanung ein Problem. Auch der Terminplan des Künstlers muss angepasst werden.
Das Recht des Ticketkäufers auf Rückerstattung
Die Rückerstattung des Tickets ist für den Zuschauer meistens notwendig, da er möglicherweise bei dem Ersatztermin keine Zeit hat. Große Vorverkaufsstellen wie etwas Evetim' versuchen, dagegen anzugehen und zahlen das Publikum mit Gutscheinen aus. So hoffen Kulturveranstalter, dass nicht alle Karten zurückgegeben werden und dass die Ticketkäufer den Künstler unterstützen, wenn sie keinen Wert auf das verlorene Geld legen. Trotzdem besteht das Recht auf Erstattung des Ticketpreises für drei Jahre, wenn der Veranstalter das Konzert oder Festival selber absagt. Weil der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommt, kann der Käufer sein Geld zurück fordern – inklusive Vorverkaufsgebühren und Versandkosten. Der Nachholtermin des Konzertes muss vom Käufer nicht wahrgenommen werden.
Auffangprogramm für die Musikwirtschaft
Vorkosten stellen ein weiteres Problem dar. Hallen, Versicherungen für Veranstaltungen müssen im Voraus bezahlt werden. Die Bestellung der Instrumente, der Technik, Hotelbuchungen und die Organisation des Caterings sind weitere Aspekte, die in die Planung gehören. Zwar gibt es bei der Planung vieler Events immer ein gewisses Risiko von höherer Gewalt wie zum Beispiel Unwetter, doch der monatelange Ausfall von Veranstaltungen gefährdet sowohl Künstler und Veranstalter als auch Dienstleister. Letztere verdienen am wenigsten. So fordert der Verband unabhängiger Musikunternehmer (VUT) ein Auffangprogramm für die gesamte Musikwirtschaft, damit die kulturelle Vielfalt in Deutschland gerettet werde.
Weitere interessante Informationen über den Ausfall von Veranstaltungen finden Sie auf
Informationen über den Ausfall von Großveranstaltungen auf Rollingstone.de
Informationen über die Definition von Großveranstaltungen auf Rollingstone.de
Informationen über Ticket-Rückerstattung auf rnd.de
Foto: Carolin Sprick / Board of Music